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Mobilitätsminister Peter Hanke kündigte an, die Novelle in die Regierungskoordination zu schicken. Damit wird ein langjähriges Anliegen zahlreicher Städte aufgegriffen. „Wir schaffen die Grundlage, um Lebens- und Aufenthaltsqualität spürbar zu verbessern. Das kamerabasierte Zufahrtsmanagement soll Kommunen helfen, den öffentlichen Raum effizienter und lebenswerter zu gestalten“, so Hanke.
Kameras an den Zufahrten:
An den Einfahrtsstraßen zu bestimmten Stadtbereichen (z. B. einer Innenstadt) werden Kameras installiert – ähnlich wie bei Mautsystemen oder der Section Control.
Automatisierte Kennzeichenerkennung:
Die Kameras lesen automatisch die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge und gleichen sie mit einer Liste ab (z. B. wer eine Zufahrtsgenehmigung hat).
Zutritt nur für Berechtigte:
Nur Fahrzeuge mit Erlaubnis dürfen in die Zone fahren – z. B. Anrainer*innen, Lieferverkehr, Einsatzfahrzeuge oder Taxis. Wer unerlaubt einfährt, bekommt eine Strafe.
Datenschutzkonformität:
Die Daten werden laut Regierung datenschutzgerecht verarbeitet. Es soll nur gespeichert werden, was für die Kontrolle notwendig ist.
Steuerung durch die Stadt:
Jede Stadt kann selbst entscheiden, wie sie das System umsetzt: welche Zeiten gelten, wer zufahren darf, und wo genau die Kameras stehen.
Mehr als 25 Städte in Österreich haben bereits Interesse an der neuen Regelung bekundet. Auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig, zugleich Präsident des Österreichischen Städtebundes, begrüßt die Initiative. Die geplante Verkehrsberuhigung sei ein „zentraler Schritt zur Aufwertung innerstädtischer Räume“, betont er. Durch die geplante Technik sollen künftig gezielt Einfahrten in sensible Innenstadtbereiche geregelt und reduziert werden.
Die Stadt Wien habe laut Mobilitätsstadträtin Ulli Sima bereits eine technische Machbarkeitsstudie vorgelegt. Diese zeigt, dass täglich bis zu 15.700 Einfahrten in die Innere Stadt vermieden werden könnten. Auch datenschutzrechtliche Fragen seien bereits in Zusammenarbeit mit dem Städtebund und einem externen Rechtsgutachten geklärt worden.
Auch die Wirtschaft steht hinter dem Vorhaben. Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, betont: „Eine höhere Aufenthaltsqualität in der Innenstadt nützt nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern auch Gastronomie und Handel.“ Wichtig sei, dass freigewordene Flächen sinnvoll genutzt und auch kurzfristiges Parken weiterhin möglich gemacht werde.
Mit dem „Masterplan Innere Stadt“ habe die Wirtschaftskammer Wien bereits ein umfassendes Konzept für die künftige Nutzung des öffentlichen Raums vorgelegt.
Kamerabasierte Systeme wie Mauterfassung oder Section Control sind in Österreich seit Jahren im Einsatz. Die nun geplante Novelle der StVO schafft erstmals eine einheitliche rechtliche Grundlage für deren Anwendung zur Verkehrssteuerung in Innenstädten. Die konkrete Umsetzung obliegt den einzelnen Städten und Gemeinden.
Nach der Regierungskoordination soll der Gesetzesentwurf in die öffentliche Begutachtung gehen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
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